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Verboten!

Thomas Sabottka

Die Geschichte der Zensur.

Wenn man sich die CD von Thomas Sabottkas „Rock’n’Roll Stories 2“ anhört, denkt man sich ja schon manchmal: Zum Glück darf der das mittlerweile. Ich kann mich noch an meine ersten amerikanischen, mit Parental Advisory – Explicit Content gekennzeichneten Musik-CDs erinnern, in denen das Beep die unliebsamen Ausdrücke ersetzte. Sabottkas Roy Lichtenstein würde dann ungefähr so klingen: „Ayleens beep mit den beep in märchenblau. Mein beep, noch nicht beep in girliepink und so weiter.“ Aber bei den „Rock’n’Roll Stories 2“ finden sich nicht nur „explizite Inhalte“, auch über die Erzengel Michael und Gabriel zieht der Autor her. Wie käme so wohl „Sieben Minuten bis zur Ewigkeit“ in der Vergangenheit an?

per zensurparentaladvisoryexplicitSchicken wir das Buch in einer Zeitmaschine durch die Jahrhunderte und schauen, was Kirche, Staat und Zensur so mit dem gedruckten Werk machen würden.

Wir beginnen im 16. Jahrhundert. Hier stünde ganz besonders „Sieben Minuten bis zur Ewigkeit“ am Pranger. Eine Geschichte über einen kettenrauchenden Erzengel Michael, der sich mit Gabriel über YouPorn, Gangbangs und Partnerbörsen unterhält, würde sicher in den Bereich der Irrlehren verwiesen. Die Buchdruckerkunst wurde zu dieser Zeit als göttliches Geschenk angesehen und sie durfte der Kirche keinesfalls schaden. Und der Kirche entgingen Verstöße nur selten. Denn alle gedruckten Bücher mussten der kirchlichen Prüfung vorgelegt werden. Grundlage war das Zensurdekret von Papst Innozenz VIII.: die Bulle „Inter multiplices“ und seit 1529 war die staatliche Zensur Reichsgesetz.
Sabottkas Werk wäre sicher mit dem Stempel „damnatur“ versehen und damit von der Verbreitung ausgeschlossen. Höchstens Vorrede und Inhaltsverzeichnis wären wohl erschienen. Und es würde sicher in dem ab 1559 erscheinenden „Index librorum prohibitorum“ gelistet sein. Selbst die Schriften von Kopernikus, Kant und Descartes waren im Laufe der Jahrhunderte hier als gefährliches Gedankengut gelandet. Und besonders in seiner Heimat Frankfurt müsste sich der Autor verstecken. Gerade hier überwachte die 1569 gegründete Bücherkomission die Buchmesse und suchte nach Verstößen.

per zensur394px-Titelkupfer_Index_librorum_prohibitorumAber wie schaut es ein wenig später, 1780, zur Hochzeit der Dichter aus? Goethe und Schiller sind auf dem Höhepunkt ihres Schaffens. Doch um Religion und Sitten zu schützen, ließ Friedrich II. alle in Preußen gedruckten Bücher überprüfen bzw. zensieren. Einem Verleger drohte zwar keine direkte Bestrafung, allerdings die Konfiszierung ganzer Auflagen und damit der finanzielle Ruin.
„Rock’n’Roll Stories 2“ wäre wohl kaum erschienen. Wenn aber doch, so sicher anonym und ohne vermerkten Druckort. Eben wie Goethes „Götz von Berlichingen“ und Schillers „Räuber“. Besonders für Theateraufführungen waren diese Werke entschärft worden. Wenn selbst aus „Faust“ die unsittliche Äußerung „Die Hand, die Samstags ihren Besen führt“ gekürzt wurde, kann man sich ja denken wie „Roy Lichtenstein“ aussgesehen hätte.

Alles klar, reisen wir weiter in eine Epoche, die ihrem Namen nach sehr tolerant klingt: ins Zeitalter der Aufklärung. Immerhin befreite sich hier der Staat langsam von der Kirche und die Konfessionen wurden abgewertet. Dieses Vakuum wurde allerdings schnell von dem Gedanken gefüllt, die Jugend vor unsittlichen Werken zu schützen. Auch die heutigen Vorstellungen von Medienschutz fußen auf den Gedanken, die erstmals im württembergischen Pressegesetz von 1808 formuliert wurden. Sexualität als anarchischer, dunkler Trieb sollte unterdrückt werden und anzügliche Publikationen standen auf einer Stufe mit Angriffen auf Staatsräson oder Religion.
Die Zensur erlebte somit eine Hochzeit, das 1819 erlassene Bundespressgesetz zwang zur Überprüfung sämtlicher Druckschriften und Fürst Metternich führte die Vorzensur wieder ein. Vergehen gegen das Pressgesetz wurden nach den allgemeinen Strafgesetzen geahndet. Die Zensur machte auch nicht vor Georg Büchner und Heinrich Heine halt. Letzterer machte sich in der gleichnamigen Geschichte über „Die deutschen Censoren“ lustig, indem er in dem Text alles schwärzte, bis auf die Worte Dummköpfe.

Aber vielleicht sieht es für die „Rock’n’Roll Stories 2“ besser in einer Demokratie aus? 1918 wird die Weimarer Republik ausgerufen und die Freiheit der Kunst erstmals als Grundrecht in der Reichsverfassung verankert. Die Zensur ist formal eigentich abgeschafft, aber trotzdem konnte ein Autor immer noch vor Gericht kommen, wenn sein Werk unsittliche, unzüchtige, gotteslästerliche oder beleidigende Inhalte enthielt.
Bekanntes Beispiel ist hier Arthur Schnitzlers Theaterstück „Der Reigen“, das 1922 verboten wurde. Sogar die Darsteller der Uraufführung wurden vor Gericht gezerrt. Die Kunstauffassung war in der Weimarer Republik vor allem moralistisch und der Künstler hatte die Verpflichtung, den Menschen zur Sittlichkeit zu erziehen. Vereine wie der 1898 gegründete Volkswartbund verstanden sich als Kulturpolizei und suchten nach Texten, die das Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzten. Und natürlich galten Werke mit pornographischen Inhalten als hochgradig unkünstlerisch. Casanovas „Memoiren“ oder de Sades „Justine“, Kolportageromane, lasterhafte Groschenhefte und lüsterne Postkarten wurden so indiziert.

Die Jahre ab den 1930ern brauchen wir gar nicht anzusteuern, weiß doch jeder, was mit unliebsamen Autoren und deren Werken in dieser Zeit passiert ist.

Zurück in der Zukunft darf das Werk aber erscheinen. Satire ist erlaubt, anzügliche Texte stehen im Schutz des modernen Kunstbegriffs. Auf Literatur bezogen ist Deutschland relativ liberal, bekannte Fälle von Zensur der letzten Jahre sind rar. Nur Maxim Billers „Esra“ durfte 2007 nicht erscheinen, da sich Personen in Romanfiguren wiedererkannten.
Der „Index librorum prohibitorum“ wurde im Jahr 1966 offiziell abgeschafft, eine kirchliche Verbotsliste hat keinerlei weltliche Bedeutung mehr. Einzig die Organisation Opus Dei veröffentlicht immer noch eine kircheninterne Verbotsliste. Ob Sabottka da drauf steht, kann man leider nicht herausfinden, man kann zumindest aber davon ausgehen, dass er kein katholischer Priester mehr werden darf.

Oliver Schwab

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