Oder: Was Sie schon immer über unsere Produkte wissen wollten, sich aber nie zu fragen trauten. Oder: Falls der Laden mal zu sein sollte, und Sie gern wüssten, weshalb…
Die EU hat ein paar haarsträubende bis haarergrauende Bürokratiegremlins ins Leben gerufen, die wir hier nun zu füttern gedenken:
GPSR
Die Produktsicherheitsverordnung der EU, auch als General Product Safety Regulation (GPSR) bekannt, bringt weitreichende Veränderungen im allgemeinen Produktsicherheitsrecht mit sich. Diese Verordnung ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG, auch bekannt als Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie, und damit in weiten Teilen auch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Sie verpflichtet uns zu folgenden Angaben:
I. Allgemeine Anforderungen
- Herstellerkennzeichnung: Wir vertreiben ausschließlich „eigene“ Bücher als Softcover (SC) oder Hardcover (HC). Wir sind der Verlag und somit auch in den Belangen der GPSR bezüglich unserer Produkte der Ansprechpartner: Periplaneta – Verlag und Medien
Produktion c/o Thomas Manegold
Bornholmer Str. 81a, 10439 Berlin
www.periplaneta.com, impressum@periplaneta.eu - Rückverfolgbarkeit & Handlungsfähigkeit: Der Herstellungsprozess findet bis zur Druckvorstufe bei Periplaneta statt. Den Druck und die Bindung unserer Bücher geben wir direkt bei (derzeit drei) verschiedenen Buch-Druckereien in Auftrag. Unsere Bücher werden generell in Deutschland oder der EU gefertigt und mit den Logistikern „DHL/Post“ und „DPD“ zu uns, zum Endkunden und zu den Buch-Zwischenhändlern (Libri, Zeitfracht und Umbreit) transportiert. Etwaig beigelegte Werbemittel sind von uns bei einer in Deutschland ansässigen Online Druckerei in Auftrag gegebene Drucksachen. Demzufolge sind alle von uns in Umlauf gebrachten Produkte durch uns rückverfolgbar.
II. Informationen für den Verbraucher
- Produktbeschreibung: Unsere Produkte gibt es in zwei verschiedenen Herstellungs-Varianten: PERIPLANETA SOFTCOVER (SC) & PERIPLANETA HARDCOVER (HC). Unsere Produkte sind sogenannte „Bücher“. Im wesentlichen bestehen diese aus bedruckten Papierseiten und einem Umschlag. Der Umschlag besteht aus bedrucktem Karton und einer Folienkaschierung. Damit die Seiten nicht unkontrolliert in der Gegend herumfliegen, sind unsere Bücher gebunden. Entweder als Fadenheftung oder als Hotmelt Klebebindung. Manchmal ist auch noch ein Lesebändchen mit dabei, das aus einem Textil-Stoff gefertigt ist. Unsere Bücher werden überwiegend in Schrumpffolie einzeln verpackt.
- Risikobewertung & Warnhinweise: Das Buch ist brennbar und nicht für den Verzehr geeignet. Es ist nicht wasserbeständig. Und sollte an einem trockenem Platz aufbewahrt werden. Übermäßiges Sonnenlicht (UV) kann die Farben des Drucks und des Papiers verändern.
Das Buch wird für gewöhnlich zu Dekorationszwecken in Regale gestellt, um die eigene tatsächliche oder vorgebliche Bildung, Intelligenz oder Belesenheit zur Schau zu stellen. Viele Endkunden lesen in den Büchern. Hierbei bewegt man die einzelnen Seiten durch sogenanntes „Blättern“. Achtung: Beim Blättern besteht gemeinhin die Gefahr, sich durch das unsachgemäße Entlangfahren an den Blätterkanten kleine, oberflächliche Schnitte an den Fingern zuzufügen (sog. „Papercuts“). Das Lesen generell kann triggern, also an Dinge erinnern, die der Lesende vergessen hat und vielleicht gar nicht wissen will. Lesen bildet. Es kann die Sicht auf die Welt verändern, den Horizont erweitern und Dummheit, Einfalt und Leichtgläubigkeit stark beeinträchtigen. Überdies berufen wir uns bezüglich der von uns durch unsere Büchern verbreiteten Inhalte auf die Kunst- und Satirefreiheit. Darüber hinaus sind keine Risiken und Nebenwirkungen im üblichen Umgang mit unseren Büchern bekannt oder bislang aufgetreten. - Normen, Warnhinweise,Sicherheitsinformationen: Unsere Bücher bestehen aus 5 Zutaten (Papier, Folie, Toner oder Farbe, Hotmelt-Kleber), die derzeit keine besondere Kennzeichnung benötigen. Hotmelt-Klebstoffe sind thermoplastische Klebstoffe, die bei Raumtemperatur einen festen Zustand aufweisen und bei Erhitzung flüssig werden. Sie sind lösungsmittelfrei.
- Produktion: Unsere Bücher werden in der EU produziert.
EU-Lieferkettengesetz
Das EU-Lieferkettengesetz, auch Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) genannt, wurde im Juli 2024 verabschiedet und soll Unternehmen verpflichten, soziale und ökologische Standards entlang ihrer gesamten Wertschöpfungsketten einzuhalten. Ursprünglich sollte das Gesetz ab dem 26. Juli 2026 in Kraft treten, aber das EU-Parlament hat beschlossen, die Anwendung um ein Jahr zu verschieben, sodass es nun ab dem 26. Juli 2027 gelten wird.
EU-Richtlinie 2024/825
Seit 2026 verbietet die EU-Richtlinie 2024/825 die Verwendung diverser Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel sowie deren Brands. Wir dürfen deshalb auf die Zertifikate der von uns bzw. von unseren Herstellern verwendeten Materialien nicht mehr hinweisen.
PPWR (EU-Verpackungsverordnung)
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) (Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue europäische Verpackungsverordnung, die seit dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Sie soll Verpackungsabfälle reduzieren, die Recyclingfähigkeit steigern und den Einsatz von „Rezyklaten“ fördern.
Um es abzukürzen: Wie die PPWR Müll reduzieren soll, versteht niemand. Was sie stattdessen bewirkt, ist etwas ganz anderes: Sie bläht den Aufwand für wirtschaftliche Notwendigkeiten unnötig auf, verursacht mehr Bürokratie, treibt die Kosten weiter in die Höhe und verteuert alle Produkte für den Endkunden.
Was die meisten nicht wissen, ist, dass die meisten gewerblich Sachen Verschickenden bereits ausschließlich als Verpackung deklarierte und bereits gebührenpflichtige Verpackung verwenden (müssen). Seit es uns gibt verwenden wir zudem Kartons und Kuverts zwei, drei, vier Mal. Unsere Kunden wissen das, weil so eine Umverpackung schon mal etwas abenteuerlich aussieht.
Die PPWR 2026 macht es aber uns „Kleinen“, die wir halt unter 2 Mio Umsatz im Jahr machen, quasi unmöglich, u.a. unsere Waren ins Ausland zu verschicken. Weil wir in jedem Land, in das wir hin und wieder ein Buch verschicken wollen würden, ab sofort einen Verpackungsverordnungsbeauftragten entgeltlich beauftragen müssten, uns ebenfalls entgeltlich am Recyclingsystem des jeweiligen Landes zu beteiligen.
An dieser Stelle würden wir gern die US-Europabeauftragte Victoria Nuland zitieren …
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